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Wir begleiten Bauvorhaben jeder Größenordnung als Planer und Koordinatoren von Beginn an bis zur Inbetriebnahme, wie zum Beispiel Aufschließungsprojekte, Gewerbeparks, Bau bzw. Ausbau von Betriebsanlagen. Wir betreuen ebenfalls die behördlichen Genehmigungsverfahren nach UVP- Gesetz, Gewerbeordnung (auch IPPC- Anlagen), Abfallwirtschaftsgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Naturschutzrecht (auch NATURA 2000, Europaschutzgebiete) etc. Die technische, ökologische und juristische Vorhabensplanung aus einer Hand gewährleistet eine hohe Bewilligungswahrscheinlichkeit und kostengerechte Umsetzung. |