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Feststellungsverfahren
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Feststellungsverfahren
In diesem UVP- Verfahren (hauptsächlich im Bereich von Naturschutzgebieten oder besonders geschützten Gebieten) wird geprüft, ob und in wie weit das Vorhaben „erhebliche“ Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ergibt diese Erheblichkeitsprüfung, dass die Auswirkungen nicht erheblich sind (Nachweis durch den Konsenswerber mittels Erheblichkeitsgutachten), so ist das Vorhaben im gewohnten Verfahren zu genehmigen. Der Vorteil ist ein kürzeres Verfahren im Vergleich zum „großen“ UVP- Verfahren und die Möglichkeit der „Weiterverwendung“ der bereits geprüften Unterlagen im folgenden Genehmigungsverfahren. Diese Einreichunterlagen werden von uns zusammengestellt und inhaltlich ausgearbeitet bzw. die Arbeit im Team koordiniert.
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Im Detail werden angeboten
  • Einreichplanung
  • Gutachten zur Erheblichkeit der Umweltauswirkungen
  • Erstellung erforderlicher (Teil)- Gutachten
  • Verfahrensbeleitung und Behördenmanagement
  • Projektmanagement
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Beispiele
  • UVP- Fetstellungsverfahren zur Errichtung einer Hotelanlage in Haus/Ennstal (in einem Landschaftsschutzgebiet)
  • UVP- Feststellungsverfahren für das Zielstadion Planai (Errichtung einer Tiefgarage inkl. Tribünen und Neugestaltung des Talstationsbereich)
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