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Leistungen
Leistungen
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Projektierung

Die Planung aller Bauvorhaben umfasst sämtliche Leistungsbereiche für die Gesamtbearbeitung eines Werkes in allen seinen Elementen.
Folgende Teilleistungen werden von uns angeboten:

  • Vorentwurf: Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den vorgegebenen Anforderungen, abgestimmt mit den Vorgaben des Auftraggebers sowie mit den Zusatzleistungen (s.u.)
  • Entwurf: Weitere Bearbeitung der Aufgabe auf Grundlage des mit dem Auftraggeber abgestimmten und freigegebenen Vorentwurfes, Vorverhandlungen sowie Erhebungen bei den zuständigen Behörden
  • Einreichung: Erstellung der zur Erlangung der erforderlichen Bewilligung erforderlichen Pläne und Unterlagen auf Grundlage der vorangeführten Teilleistungen sowie die Führung der erforderlichen Verhandlungen mit der Behörde
  • Details: Durcharbeiten bzw. Festlegung von Details in solchem Umfange, wie dies für die weiteren Planungsphasen (Ausschreibungsunterlagen, Ausführungsdaten) erforderlich ist.
  • Ausschreibungsunterlagen: Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Massenberechnung samt allen technischen und terminlichen Vorschreibungen sowie den sonstigen Vertragsbedingungen
  • Ausführungsunterlagen- Kostenermittlungsgrundlage: Baureife Durcharbeitung in Plänen mit allen für die Ausführung erforderlichen Angaben und sonstigen Festlegungen
  • Oberleitung : Beratung und Vertretung des Auftraggebers in technischer Hinsicht in der Planungs- und Ausführungsphase

Neben diversen Vorleistungen sind folgende Zusatzleistungen bei uns im Haus verfügbar:

  • Statisch konstruktive Bearbeitung
  • Vermessung
  • Bodenmechanik
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Gerichtsgutachten

Herr DI Anton Bilek ist von der Republik Österreich, Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf folgenden Sparten eingetragen:

  • Reinhaltung des Bodens (06.11)
  • Deponiewesen (06.60)
  • Umweltschäden, -verträglichkeit, Schadensvermeidung und- sanierung (06.70)
  • Verkehrsplanung (15.10)
  • Tiefbau (72.05)
  • Straßen und Wegebau (72.10)
  • Wassertechnische Bauten (72.20)
  • Kläranlagen (72.21)
  • Brunnen und Wasserleitungen (72.23)
  • Wasserschutzbauten (72.24)
  • Wasserkraftwerksbauten (72.25)
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Projektmanagement

Gemäß DIN 69901 ist Projektmanagement die „Gesamtheit von Führungsaufgabe, -organisation, -techniken und –mitteln für die Abwicklung eines Projektes.“
Sobald ein Vorhaben ein gewisses Maß an Koordination- und Organisationsaufwand überschreitet bringt ein Projektmanagement als zugekaufte Fremdleistung sichtbare und messbare Vorteile.
Terminablauf, Kostenentwicklung und Qualitätsstandard werden von speziell dafür ausgebildeten Fachleuten überwacht. Ein professionell ausgeführtes Projektmanagement erzielt folgende Vorteile

  • frühere Fertigstellung der Projekte und die damit verbundenen finanziellen Vorteile.
  • Kostenreduktion durch zügigen Planungsablauf, Vermeidung von Änderungen und zügige Projektabwicklung.
  • frühzeitige Erkennung und Erhebung von Qualitätsmängeln
  • ständige Übersicht über das Projektgeschehen und laufende Dokumentationen.

Ein/e qualifizierte/r Projektmanager/in kann Auftraggebern nicht nur viel Routinearbeit, sondern auch ein großes Maß an Verantwortung abnehmen.

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Bau KG

Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen tätig sind, kann der Bauherr in Vertretung seiner Interessen einen befugten Experten als Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz und zwar

  • für die Phase der Bauvorbereitung
    (Planungskoordinator) und
  • für die Phase der Bauausführung
    (Baustellenkoordinator)

bestellen.
Der Planungskoordinator koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Planer. Seine Aufgabe ist die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten.
Der Baustellenkoordinator koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die ausführenden Unternehmen. Er passt auch die durch den Planungskoordinator erstellten Unterlagen an die Praxis und Ausführung an.

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Örtliche Bauaufsicht
 

Die örtliche Bauaufsicht umfasst die Vertretung der Interessen der Auftraggeber auf der Baustelle. Die vertragsgemäße Herstellung des Bauwerkes wird somit gewährleistet.
Die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht gliedern sich in die technische und die kaufmännische Bauaufsicht.
Im Rahmen der technischen Bauaufsicht erfolgt die Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Werkes im Bezug auf die Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und der sonstigen Festlegung der Planungen, Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen und besonderer behördlichen Vorschriften, der technischen Regeln und der Terminpläne; die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, Führung bzw. Prüfung der Baubesucher, Abnahme von Teilleistung und Mitwirkung an der Schlussabnahme des Werkes.
Die kaufmännische Bauaufsicht beinhaltet die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmasse, die Prüfung der Abrechnungen sowie dafür erforderliche Verhandlungen mit den ausführenden Unternehmen.

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Vermessung

Der von unserem Büro angebotene Teilbereich des Vermessungswesens ist die Ingenieurvermessung.
Mit einer entsprechenden Ausrüstung (aktueller Stand der Technik) werden die Vermessungsarbeiten für die Planung und Ausführung von Bauwerken wie Straßen, Gebäude, Kanäle, Wasserleitungen, Hochwasserschutzanlagen, etc. durchgeführt.
Auch Bestandserhebungen, Gebäudemessungen (innen und außen), Absteckungsarbeiten, Volumenbestimmungen von Deponien bzw. Schottergruben und Aufnahme von Fassaden durch Lasertechnik können von unserer Vermessungsabteilung abgewickelt werden.

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Ökologische Bauaufsicht

Die ökologische Bauaufsicht hat die Aufgabe bei umweltrelevanten Großprojekten die Umsetzung der behördlichen Auflagen vor allem. aus dem Bereich Naturschutz in die Praxis zu überwachen und die gewünschten Ergebnisse sicherzustellen.
Bei Änderungen bzw. unvorhergesehenen Ereignissen während der Bauarbeiten werden gemeinsam mit den Bauherrn und dessen Planungsteam ökologisch verträgliche Maßnahmen festgelegt.
Dementsprechend werden während der Bauphase und nach Abschluss Zwischenbericht bzw. eine Schlussdokumentation für die Behörde erstellt.

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Kollaudierung

Die Fertigstellung einer baulichen Maßnahme muss zeitgerecht der entsprechenden Baubewilligungsbehörde und/ oder Förderstelle angezeigt werden.
Diese Anzeige ist oft an formale Anforderungen geknüpft, die in den Bewilligungsbescheiden oder geltenden Richtlinien angeführt sind.
Von unserem Büro werden die geforderten Unterlagen (Ausführungspläne, Technischer Bericht, Grundbesitzverzeichnis, Abnehmungsunterlagen etc.) in einem zusammengestellt und in Projektsform bei der Kollaudierungsstelle korrekt eingereicht.

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Förderungs-abwicklung

Neben der technischen Planung eines Bauwerkes kann auch jederzeit die wirtschaftliche Bauabwicklung von unserem Büro durchgeführt werden.
Dafür stehen uns Fachleute für die Abwicklung von nationalen und internationalen Förderungen zur Verfügung.
Unsere Leistungen beinhalten die Auswahl der Förderungsmöglichkeiten, das Förderungsansuchen, die Förderungsabwicklung und falls erforderlich die Förderungskollaudierung sowie das entsprechende professionelle Berichtswesen.

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